Impressum

1A STAR technische Kunststoffe GmbH
Ohler Wiesen 15
57399 Kirchhundem
Telefon: 02723 100425
Telefax: 02723 3568
E-Mail: info@startech24.de
Internet: www.www.startech24.de
1A STAR technische Kunststoffe GmbH wird vertreten durch die persönlich haftende Gesellschafterin:
1A Star technische Kunststoffe GmbH , Siegen, HRB 9013; diese wird vertreten durch: Geschäftsführer Torsten Arens

Registergericht: Siegen
Handelsregister
Registernummer: HRB 9013

Umsatzsteuer-Identifikationsnummer gemäß § 27a Umsatzsteuergesetz (UStG): DE268704693

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Soweit im folgenden von Kaufleuten gesprochen wird, sind darunter im Rahmen dieser AGB (a) Kaufleute, die im Rahmen ihres Handelsgewerbes
tätig werden, (b) juristische Personen des öffentlichen Rechts und (c) öffentlich-rechtliche Sondervermögen zu verstehen.

1. Der Kunde erklärt sich bei der Erteilung des Auftrages mit unseren AGB einverstanden. Stillschweigen gegenüber etwaigen AGB des
Kunden gilt in keinem Fall als Zustimmung. Insbesondere stellt die Auslieferung bzw. Erbringung der Vertragsleistung kein konkludentes
Einverständnis mit den AGB des Kunden dar. Gegenüber Kaufleuten gelten diese AGB auch für alle künftigen Geschäftsbeziehungen der
Parteien. Änderungen, Nebenabreden bzw. Ergänzungen der AGB bedürfen unserer schriftlichen Bestätigung.

2. Unsere Angebote erfolgen freibleibend und unverbindlich. Die zu den Angeboten gehörenden Unterlagen wie Abbildungen, Zeichnungen,
Gewichts- oder Maßangaben bzw. sonstigen technischen Informationen sowie in Bezug genommene technische Normen und Muster
kennzeichnen lediglich den Vertragsgegenstand und stellen nur bei entsprechender schriftlicher Bestätigung die Zusicherung von
Eigenschaften dar. Alle Preise verstehen sich für Lieferung ab Werk einschließlich Verladung im Werk exklusive Standardverpackung
und exklusiv Mehrwertsteuer. STAR behält sich das Recht vor, auf alle Lieferungen einen prozentualen Zuschlag für LKWMautgebühren
auf den Nettowarenwert zu erheben.
Holzpaletten für Standardformate werden bei frachtfreier Rücksendung mit 2/3 des in Rechnung gestellten Wertes gutgeschrieben. Den
Angeboten liegt der aktuelle Stand der Technik sowie die einschlägigen Unfallverhütungsvorschriften, sicherheitstechnischen
Bestimmungen usw. im Zeitpunkt der Abgabe des Angebots zugrunde. Bei zwischenzeitlichen, vor Zustandekommen des Vertrages bzw.
der Auslieferung eintretenden Änderungen sind uns die sich daraus ergebenden Mehrkosten auf Selbstkostenbasis zu erstatten. Erfolgt die
Warenlieferung bzw. Dienstleistungserbringung später als 4 Monate nach Vertragsabschluss und erhöhen sich nach Zustandekommen des
Vertrages Lohn- und Materialkosten, Lieferantenpreise oder Transportkosten, sind wir berechtigt, den Vertragspreis entsprechend zu
erhöhen.

3. Für Inhalt und Umfang des Vertrages ist unsere schriftliche Auftragsbestätigung maßgebend. Nebenabreden, Änderungen, Ergänzungen
usw. bedürfen unserer schriftlichen Bestätigung.

4. Die Rechnungen werden auf den Tag der Absendung bzw. Abnahme der Ware ausgestellt. Sie sind spesenfrei in der Vertragswährung
zahlbar innerhalb von 30 Tagen ab Rechnungsdatum rein netto oder wie anderweitig in der Auftragsbestätigung bestätigt vom unverpackten
Warenwert. Lohnaufträge sind sofort nach Erhalt der Rechnung netto Kasse fällig. Werden aufgrund ausdrücklicher Vereinbarung im
Einzelfall Wechsel bzw. Schecks angenommen, erfolgt dies nur zahlungshalber unter Gutschrift zum Termin der Wertstellung vorbehaltlich
des Eingangs. Für eine pünktliche Vorlage bzw. Protesterhebung von Wechseln haften wir nicht. Die Kosten der Diskontierung und der
Einziehung trägt der Kunde. Im Verzugsfall hat der Kunde uns Zinsen gemäß § 288 BGB zu zahlen. Stehen uns gegen den Kunden
mehrere Forderungen zu, bestimmen wir (auch bei Einstellung in laufende Rechnung) auf welche Schuld die Zahlung verrechnet wird.

5. Eine Aufrechnung gegen unsere Forderung ist nur zulässig, wenn der Kunde mit einer rechtskräftig festgestellten oder mit einer von uns
ausdrücklich anerkannten Forderung aufrechnen kann. Das gleiche gilt gegenüber Kaufleuten für die Geltendmachung von
Zurückbehaltungsrechten an den in unseren Rechnungen genannten Beträgen.

6. Werden uns nach Abschluss des Vertrages Umstände bekannt, die die Kreditwürdigkeit des Kunden erheblich zu mindern geeignet sind,
oder werden die vereinbarten Zahlungsbedingungen nicht eingehalten, so sind wir berechtigt, nach unserer Wahl die sofortige Fälligkeit
aller unserer Forderungen gegen den Kunden aus der Geschäftsverbindung geltend zu machen oder die Stellung von Sicherheiten zu
verlangen. Haben wir Wechsel entgegengenommen, können wir diese ohne Begründung fällig stellen oder sie zurückgeben und dafür
sofortige Barzahlung verlangen. Wir sind außerdem berechtigt, von dem noch nicht erfüllten Teil des Vertrages zurückzutreten oder für
weitere Lieferungen vorherige Barzahlung oder Sicherheiten zu verlangen.

7. Die Einhaltung von Fristen und Terminen setzt die endgültige Klärung sämtlicher technischer Einzelheiten und gegebenenfalls die
rechtzeitige Beibringung der vom Kunden mitzuteilenden Spezifikationen oder zu beschaffenden Unterlagen, Genehmigungen, Freigaben
usw. und Schaffung der erforderlichen sonstigen Voraussetzungen sowie gegebenenfalls den Eingang der vertraglich vereinbarten
Anzahlung voraus. Lieferungen und Leistungen, die infolge von uns nicht zu vertretender Umstände unterbleiben oder sich verzögern,
einschließlich Betriebsstörungen, Streiks, Aussperrungen oder Verkehrs- bzw. sonstiger konkret unvorhersehbarer Hindernisse, die bei uns
oder unseren Lieferanten eintreten, berechtigen uns, entsprechend später zu liefern oder vom Vertrag ganz oder teilweise zurückzutreten,
ohne dass dem Kunden deswegen ein Anspruch auf Schadenersatz zusteht. Das gilt auch dann, wenn die genannten Ereignisse in einem
Zeitpunkt eintreten, in dem wir uns in Verzug befinden. In den Fällen einer für den Kunden unzumutbaren Lieferverzögerung ist dieser unter
Ausschluss von Schadenersatzansprüchen zum Rücktritt berechtigt. Liegt ein Liefer- oder Leistungsverzug vor, ist der Kunde nach Ablauf
einer uns zu setzenden angemessenen, mindestens 2-wöchigen Nachfrist zum Rücktritt von dem Vertrag berechtigt. Der Rücktritt hat in
jedem Fall mittels schriftlicher Erklärung zu erfolgen. Beschränkt sich die Überschreitung auf einen Liefer- oder Leistungsteil, beschränkt
sich auch das Rücktrittsrecht auf den betroffenen Teil, wenn durch eine derartige Beschränkung des Rücktrittsrechts bei objektiver
Beurteilung der übrige Vertrag nicht betroffen wird. Gegenüber Kaufleuten ist eine im Verzugsfall bestehende Schadenersatzhaftung auf
eine Verzugsentschädigung für jede vollendete Arbeitswoche der Verspätung in Höhe von 0,5 % bis zur Höhe von insgesamt maximal 5 %
vom Werte der betroffenen (Teil-) Lieferung bzw. Leistung beschränkt. Gegenüber sonstigen Vertragspartnern ist im Verzugsfall die
Schadenersatzhaftung auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt.

8. Wir sind zu Teillieferungen und bei entsprechender vorheriger Information auch zu vorzeitiger Lieferung berechtigt.

9. Die Abfertigung aller von uns zum Versand kommenden Güter erfolgt auf Rechnung und Gefahr des Kunden. Eine Transportversicherung
wird nur auf ausdrückliche Weisung und auf Kosten des Kunden abgeschlossen. Bei beschädigten bzw. unvollständigen Warensendungen
ist sofort nach Empfang eine Tatbestandsaufnahme zu veranlassen. Mit der Übergabe der Ware an die mit der Beförderung Beauftragten,
spätestens jedoch mit dem Verlassen unseres Werkes, geht die Gefahr des zufälligen Untergangs auf den Kunden über. Dies gilt auch,
wenn und soweit der Versand mit unseren eigenen Transportmitteln erfolgt. Verzögert sich der Versand durch Verschulden des Kunden
oder durch Unterbleiben einer von ihm zu erbringenden Mitwirkungshandlung, geht die Gefahr bereits am Tage der Mitteilung der
Versandbereitschaft auf den Kunden über. Wir sind berechtigt, die Ware auf Kosten und Gefahr des Kunden einzulagern bzw. eigene
Lagerkosten zu berechnen. Versandvorschriften des Kunden sind nur verbindlich, wenn sie schriftlich vereinbart wurden. Andernfalls liefern
wir nach unserem besten Ermessen und unter Ausschluss jeglicher Haftung für die Wahl der Versandart. Mehrkosten für eine vom Käufer
verlangte beschleunigte Beförderung oder für eine andere Versandart oder die Benutzung anderer Beförderungsmittel werden durch
Nachnahme erhoben oder dem Käufer berechnet.

10. Für unsere Gewährleistung und sonstige Haftung wegen Liefer- oder Leistungsmängeln einschließlich von Falschlieferungen oder –
leistungen gelten die folgenden Regelungen. Beanstandungen unserer Lieferungen bzw. Leistungen einschließlich von Falschlieferungen
sind uns innerhalb 1 Woche nach Empfang der Ware oder Erbringung der Leistungen bzw. bei Vorliegen verdeckter Fehler innerhalb 1
Woche nach Entdeckung des Fehlers schriftlich mitzuteilen, sofern der Kunde Kaufmann ist. Werden die von uns gelieferten Gegenstände
ohne unsere Mitwirkung repariert oder verändert oder wurden Wartungs- bzw. Einbauvorschriften nicht eingehalten, erlischt unsere
Gewährleistungshaftung. Nur in dringenden Fällen der Gefährdung der Betriebssicherheit, von denen wir sofort zu verständigen sind, hat
der Kunde das Recht, den Mangel selbst oder durch Dritte beseitigen zu lassen. In diesem Falle werden ihm die Kosten erstattet, die uns
bei Vornahme der Nachbesserung entstanden wären. Werden Erzeugnisse nach vom Kunden erhaltenen Konstruktionsunterlagen
hergestellt, haften wir nur für die Fertigung. Werden wir von Dritten haftungsrechtlich wegen Schäden in Anspruch genommen, die ihre
Ursache nicht in unserem Fertigungsbereich, sondern in dem dem Kunden zuzurechnenden Bereich haben, ist der Kunde verpflichtet, uns
von derartigen Ansprüchen freizustellen. Für Schäden, die durch Fremderzeugnisse verursacht wurden, beschränkt sich unsere Haftung
zunächst auf die Abtretung der uns gegen den Zulieferer, Auftragsfertiger o.ä. zustehenden Ansprüche und besteht nur eine subsidiäre
Haftung. Im Fall begründeter Mängelrügen mit Ausnahme des Fehlens zugesicherter Eigenschaften haben wir innerhalb einer
angemessenen Zeit die mangelhafte Lieferung oder Leistung nachzubessern. Gegebenenfalls können wir statt dessen gegen Rücknahme
der beanstandeten Ware unter Ausschluss der Aus- und Einbaukosten oder Montagekosten eine Ersatzlieferung vornehmen. Für
Nachbesserungen oder Ersatzlieferungen haften wir (a) in gleicher Weise wie für die ursprüngliche Lieferung bzw. Leistung (b) bis zum
Ablauf der für die ursprüngliche Lieferung bzw. Leistung geltenden Gewährleistungsfrist, mindestens aber für einen Zeitraum von 3
Monaten ab Abschluss der Nachbesserung oder Erbringung der Ersatzlieferung oder -leistung. Der Kunde ist verpflichtet, uns nach
vorheriger Absprache die Gelegenheit zur Nachbesserung innerhalb der normalen Arbeitszeit zu geben. Kommt es weder zu einer
Nachbesserung noch zu einer Ersatzlieferung, ist der Kunde nach Ablauf einer zu setzenden Nachfrist von 5 Arbeitstagen zum Rücktritt
oder zur, der Bedeutung des Mangels angemessenen, Herabsetzung der Vergütung berechtigt. In allen Fällen begründeter Mängelrügen
sind über den Anspruch auf Nachbesserung bzw. Ersatz-lieferung hinausgehende Ansprüche (z. B. Schadenersatz aus Gewährleistung
oder aus positiver Vertragsverletzung, Verschulden bei den Vertragsverhandlungen oder Delikt oder wegen Unmöglichkeit, Verspätung,
Fehlschlagens oder Nichtvornahme der Nachbesserung oder Ersatzlieferung) gegenüber Kaufleuten beschränkt auf Vorsatz oder grobe
Fahrlässigkeit der Organe und der leitenden Mitarbeiter unseres Unternehmens bzw. unserer Erfüllungs- oder Verrichtungsgehilfen.
Gegenüber sonstigen Vertragspartnern ist die Haftung auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit unserer Organe oder Mitarbeiter bzw. unserer
Erfüllungs- oder Verrichtungsgehilfen beschränkt. Eine Haftung für zugesicherte Eigenschaften wird nur dann übernommen, wenn wir dies
ausdrücklich und schriftlich erklären. Für die Haftung wegen des Fehlens zugesicherter Eigenschaften gilt gegenüber Kaufleuten der
vorstehende Absatz entsprechend. Gegenüber sonstigen Vertragspartnern ist das Rücktritts- oder Minderungsrecht durch einen
Nachbesserungs- oder Ersatzlieferungsanspruch entsprechend der im vorstehenden Absatz getroffenen Regelung ersetzt. Handelt es sich
um teilbare Lieferungen oder Leistungen oder betrifft der Mangel nur Teile einer funktionellen Einheit, beschränkt sich das Rücktrittsrecht
auf den betroffenen Teil. Die Geltendmachung von Gewährleistungsansprüchen berührt nicht bestehende Zahlungspflichten und -fristen.
Nicht-Kaufleute können Gewährleistungseinreden nur in einem unter Berücksichtigung des Mangels angemessenen Umfang geltend
machen. Erfüllt der Kunde seine Zahlungspflichten nicht oder nicht rechtzeitig, ruhen unsere vorstehend geregelten Pflichten bis zur
Erfüllung der Zahlungspflichten.

11. Gelieferte Waren bleiben unser Eigentum bis zur vollständigen Bezahlung sämtlicher uns aus der Geschäftsverbindung zustehender, auch
künftiger Forderungen (gleich aus welchem Rechtsgrund, also auch einschließlich eventueller Wechselforderungen sowie von Dritten
erworbener Forderungen). Bei laufender Rechnung gelten unsere Sicherungen als Sicherung der jeweiligen Saldoforderung. Erwirbt der
Kunde durch Verbindung, Vermengung, Vermischung bzw. Verarbeitung oder Bearbeitung unserer Lieferung (mit anderen Lieferungen)
Allein- oder Miteigentum, steht uns Eigentum in der Höhe zu, die dem Verhältnis unserer Lieferung zu den anderen verbundenen,
vermengten oder vermischten Sachen entspricht. Eine Verarbeitung oder Bearbeitung gemäß § 950 BGB erfolgt für uns, ohne dass wir
daraus verpflichtet würden. In Fällen einer Kollision dieser Klausel mit Klauseln der Lieferanten weiterer benutzter Einzelteile erfolgt die
Verarbeitung gemeinschaftlich für alle und richtet sich unser Anteil nach dem Verhältnis unserer Lieferung zu den übrigen. Die Verwahrung
hat in sämtlichen Fällen unentgeltlich zu erfolgen. Der Wert unserer Lieferung bestimmt sich nach unserem Lieferungspreis einschließlich
Mehrwertsteuer und ohne Skontoabzug. Bis zur Erfüllung sämtlicher uns gegen den Kunden zustehender Zahlungsansprüche aus der
Geschäftsverbindung ist eine Verwertung oder Sicherungsübereignung der von uns gelieferten bzw. in unserem Miteigentum stehenden
Ware untersagt. Weiterhin ist eine Weiterveräußerung untersagt, es sei denn, dass der Kunde die von uns gelieferten Gegenstände zum
Zweck der Weiterveräußerung erwirbt. In diesem Fall ist er widerruflich berechtigt, das Vorbehaltsgut im Rahmen eines ordnungsgemäßen
Geschäftsbetriebes im eigenen Namen weiterzuveräußern, sofern die aus der Weiterveräußerung erwachsende Forderung abtretbar ist.
Bei Veräußerungen im Rahmen von Kontokorrentverhältnissen bezieht sich unser verlängerter Eigentumsvorbehalt auf die
Kontokorrentforderung bzw. nach Saldierung auf die Saldoforderung. Die Veräußerungsbefugnis erlischt mit Zahlungseinstellung,
Beantragung oder Eröffnung eines Vergleichs- oder Konkursverfahrens oder der Einleitung der Zwangsverwaltung. Als Veräußerung im
vorstehenden Sinne gilt auch der Einbau der Vorbehaltsware in Grundstücke oder Bauwerke und die Verwendung zur Erfüllung sonstiger
Werke – oder Werklieferungsverträge. Für den Fall einer Veräußerung des Vorbehaltsguts tritt der Kunde die sich aus der
Weiterveräußerung ergebenden Forderungen in Höhe des Wertes der von uns gelieferten Vorbehaltsware mit allen Nebenrechten an uns
ab. Dies gilt auch für die Fälle, in denen nach den vorstehenden Beschränkungen eine Weiterveräußerung nicht zulässig war. Wir nehmen
die Abtretung an. Der Wert unserer Vorbehaltsware bestimmt sich nach unserem Lieferpreis einschließlich Mehrwertsteuer ohne
Skontoabzug. Der Kunde ist auch nach der Abtretung widerruflich zur Einziehung der Forderungen ermächtigt. Unsere Befugnis, die
Forderungen selbst einzuziehen, bleibt hiervon unberührt. Wir verpflichten uns jedoch, die Forderungen nicht einzuziehen, solange der
Kunde seinen Zahlungsverpflichtungen ordnungsgemäß nachkommt. Der Kunde bzw. Rechtsnachfolger, Konkurs- oder Vergleichsverwalter
hat uns auf unser Verlangen die abgetretenen Forderungen und deren Schuldner nebst Adressen bekannt zu geben, alle zum Einzug
erforderlichen Angaben zu machen, die dazugehörigen Unterlagen auszuhändigen und dem Schuldner die Abtretung mitzuteilen. Wir sind
ermächtigt, im Namen des Kunden den Drittschuldner von der Forderungsabtretung zu benachrichtigen. Eine Rücknahme des
Vorbehaltsgutes ist nicht als Rücktritt vom Vertrag zu sehen. Letzteres gilt nur, wenn wir dies ausdrücklich schriftlich erklären. Wir sind nicht
verpflichtet, vor der Rücknahme eine Nachfrist zu setzen. Übersteigen die uns aufgrund des Eigentumsvorbehalts zustehenden
Sicherungen den Wert der gesicherten Forderungen um mehr als 25 %, geben wir die Sicherungen auf Anforderung insoweit frei.

12. Sollte von Seiten STAR einer Teilabnahme zugestimmt werden, so wird ein Abschlag von mindestens 10 % auf den Warenwert der nicht
abgenommenen Lieferung fällig. Hiervon unberührt bleibt unser Recht, einen höheren Schaden geltend zu machen, wenn dieser
nachgewiesen werden kann.

13. Sollte mit dem Kunden die Rücknahme von Lieferungen vereinbart sein, so ist der Anspruch auf Rücknahme der Ware auf 2 Jahre
begrenzt. Die Rücknahme bezieht sich nur auf die in der Lieferung ausdrücklich bestimmten Positionen. Von der Rücknahme
ausgeschlossen sind alle Produkte, die beschädigt sind bzw. deren Originalverpackung beschädigt ist. Die Versendung der
zurückzunehmenden Ware erfolgt ausschließlich durch den Kunden auf dessen Kosten und Gefahr. Die zurückgenommene Ware wird dem
Kunden mit einem Abschlag von mindestens 25 % auf den Warenwert vergütet.

14. Die Abtretung von Ansprüchen, die dem Kunden aus der Geschäftsverbindung gegen uns zustehen, ist ausgeschlossen.

15. Wir haften nur für vorsätzliches bzw. grob fahrlässiges Handeln der Organe bzw. leitenden Angestellten unseres Unternehmens bzw.
unserer Erfüllungs- oder Verrichtungsgehilfen unter Ausschluss der Haftung für sonstige Erfüllungsgehilfen. Gegenüber Nicht-Kaufleuten ist
die Haftung auf Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit der Organe bzw. der Erfüllungsgehilfen beschränkt. Im Übrigen werden
Schadensersatzansprüche aus Verschulden bei den Vertragsverhandlungen aus positiver Vertragsverletzung, aus Delikt oder
nebenvertraglichen Pflichten (z.B. Beratung bzw. Aufklärung über Beschaffenheit, Verwendungsmöglichkeiten, Wartungserfordernisse
usw.) ausgeschlossen. Insbesondere für Beratungen haften wir nur, wenn dafür ein besonderes Entgelt schriftlich vereinbart wurde. Unsere
Erfüllungsgehilfen haften gegenüber Nicht-Kaufleuten nicht für leichte Fahrlässigkeit, im Übrigen lediglich für Vorsatz.

16. Erfüllungsort für alle Lieferungen und Zahlungen ist 57399 Kirchhundem.

17. Gegenüber Vollkaufleuten im Sinne des Handelsrechts, juristischen Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtlichen
Sondervermögen ist für alle aus der Geschäftsverbindung herrührenden Ansprüche das Landgericht Siegen vereinbart. Dies gilt
auch für Ansprüche aus Wechseln und Schecks sowie für deliktrechtliche Ansprüche, Streitverkündigungen und Urkundenprozesse. Wir
sind jedoch berechtigt, den Kunden auch bei dem Gericht seines Geschäfts- bzw. Wohnsitzes zu verklagen.

18. Für das Vertragsverhältnis gilt das deutsche Recht. Die Anwendungen des Einheitlichen Gesetzes über den internationalen Kauf
beweglicher Sachen wird ausgeschlossen.

19. Sollte eine der vorstehenden Bestimmungen ganz oder teilweise unwirksam sein, berührt dies die Gültigkeit der Bestimmung(en) bzw. des
Vertrages im Übrigen nicht.